Impressum
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Attractived GmbH
Schäfflerstraße 7
85368 Moosburg
Tel: 08761/7213465
Vorsitzender des Verwaltungsrats und geschäftsführender Direktor:
Herr Emir Duran
E-Mail: info@attractived-gmbh.de
Ust.-ID-Nr.: DE 342002090
Gerichtsstand: München
Betreiber der Webseite www.attractived-gmbh-de und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts (DSGVO, Art.4, Abs.16):
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Schäfflerstraße 7
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Attractived GmbH
Stand: July 2024
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1 Allgemeines
1.1 Für die Ausführung von Bauleistungen gilt im Unternehmerverkehr die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C als Ganzes in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung (VOB als PDF Datei herunterladen) und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN18385 und DIN 18386 als„Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“.
1.2 Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmer.
2 Termine
2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
2.2 Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8.
3 Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
3.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
3.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
3.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei.
4 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B.
4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.5 Der Werkunternehmer haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Werkunternehmer grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich insoweit um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wie z.B. die Verpflichtung zur mangelfreien Leistungserbringung. Die Haftung wird insoweit beschränkt auf einen Betrag in Höhe des doppelten der Auftragssumme (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 5 Mio. EUR. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie wenn eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.