Wärmepumpe
Wenn Sie eine Wärmepumpe kaufen, sparen Sie bei den Heizkosten im Vergleich zu Öl und Gas. Zusätzlich können Sie bei den Stromkosten sparen, der für den Antrieb der Wärmepumpe benötigt wird. Denn besitzen Sie eine Photovoltaikanlage, wird ein großer Teil des Stroms selbst erzeugt.
Investitionskosten
Die Investition in ein neues Wärmepumpensystem ist im Vergleich zu Heizungen mit fossilen Energieträgern zwar höher, rentiert sich jedoch, da Energiepreise für fossile Brennstoffe – nicht zuletzt durch die CO₂-Bepreisung – perspektivisch steigen werden. Zudem helfen attraktive staatliche Förderungen, die Investitionskosten zu reduzieren.
Betriebskosten
Die Wartung von Wärmepumpen ist durchschnittlich günstiger und den Schornsteinfeger brauchen Sie bei einer reinen Wärmepumpenanlage natürlich gar nicht.
Mögliche Extrakosten
Je nachdem welche Art von Wärmepumpe Sie kaufen, können Extrakosten anfallen, wie zum Beispiel Erdbohrungen bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen.
Bei nahezu allen anfallenden Kosten gibt es attraktive staatliche Förderungen.
Attraktive Förderung vom Staat sichern
30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.
Sie können bis zu 70 % Förderung erhalten, beim Wechsel zu einer neuen Wärmepumpe
Alle aufgeführten Boni sind mit der Basisförderung kombinierbar – kumuliert bis zu 70% der maximal anzurechnenden Investitionskosten. Die Förderquote in % bezieht sich auf die max. förderfähigen Ausgaben in Höhe von 30.000 € für die erste Wohneinheit.